|
Die Mitglieder des Verbandes der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V. verfolgen durch ihr Mitwirken folgende in der Satzung festgeschriebenen Ziele:
- Interessenvertretung für den Berufsstand
- Austausch von Wissen und Erfahrung
- Einführung einer einheitlichen Ausbildung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
- Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie Wissen und Qualifikation von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
- Erarbeitung eines einheitlichen Leistungsbildes sowie Mitarbeit an einer einheitlichen Honorarordnung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
- Regelmäßige Informationen über neue Entwicklungen, Projekte, rechtliche Rahmenbedingungen
- Ausrichtung von Fachtagungen und Herausgabe von Publikationen
Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, begünstigt werden. |
|
|
Natürliche und juristische Personen oder Gesellschaften, die bereit sind, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen, können als ordentliche Mitglieder dem V.S.G.K. beitreten.
Rechtsfähige Körperschaften, Behörden oder sonstige Institutionen, die die Ziele des Vereins fördern möchten, können als kooperative Mitglieder beitreten.
MitarbeiterInnen von ordentlichen sowie kooperativen Mitgliedern können eine stimmlose Mitgliedschaft beantragen.
Zur Aufnahme neuer ordentlicher oder kooperativer Mitglieder ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag erforderlich. Innerhalb von vier Wochen führt der Vorstand eine Prüfung des Aufnahmeantrages auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers durch. Die Aufnahme wird vom Vorstand schriftlich bestätigt. Bei Ablehnung besteht kein Anspruch auf Mitteilung der Gründe.
Auf Vorschlag des Vorstandes können Personen, die sich um den Verein und seine Ziele hervorragend verdient gemacht haben, durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Antrag auf Mitgliedschaft im V.S.G.K. [PDF-Datei]
|
|
|