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Geschrieben von: VSGK
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Freitag, den 25. März 2011 um 09:40 Uhr |
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BUNDESRAT stimmt Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung zu
In seiner Sitzung am 18.03.2011 hat der Bundesrat beschlossen, der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzeszuzustimmen. Diese Verordnung ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.
Zusätzlich zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden mit der vorliegenden Verordnung redaktionelle Korrekturen und Anpassungen der Vergabeverordnung (VgV) vorgenommen. So erfolgt in § 3 Absatz 7 VgV eine Klarstellung bezüglich der Berechnung des Auftragswertes bei freiberuflichen Leistungen nach VOF. Die Additionspflicht entfällt nun wie bei Lieferleistungen nach VOL nur dann, wenn es sich nicht um dieselben Leistungen handelt. Demgemäß hat der Bundesrat (BR-Drucksache 70/11(B) vom 18.03.2011 in Verbindung mit BR-Drucksache 70/11 vom 04.02.2011) eine Änderung des § 3 Abs. 7 VgV mit folgender Formulierung beschlossen:
„Soweit eine zu vergebende freiberufliche Leistung nach § 5 in mehrere Teilaufträge derselben freiberuflichen Leistung aufgeteilt wird, müssen die Werte der Teilaufträge zur Berechnung des geschätzten Auftragswertes addiert werden.“
Diese klarstellende Regelung entspricht dem früheren § 3 Abs. 3 Satz 1 VOF 2006 und stellt die notwendige Rechtssicherheit wieder her.
» Verordnung der Bundesregierung vom 04.02.2011 » Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats vom 07.03.2011 » Beschluss des Bundesrats vom 18.03.2011
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