|
Ergebnisse der 7. ASGB-Sitzung am 12.11.2003
- Der ASGB hat seine Aufgaben erfüllt und stellt seine Tätigkeit zum 31.12.2003 ein. Ergibt sich Handlungsbedarf zur BaustellV, wird das BMWA ein geeignetes Gremium des ASGB mit der Bearbeitung beauftragen
- Ergänzungen zu den RAB 10, 31, 25 sowie eine neue RAB 33 wurden zur 7. Sitzung des ASGB am 12. November 2003 in Berlin beschlossen. Alle RAB können hier heruntergeladen werden
- Mit der abschließende Konkretisierung der BaustellV durch RAB ist die "Erläuterung zur BaustellV", Fassung 15. Januar 1999 ersetzt und nicht mehr anzuwenden
- Die Bekanntmachungen der RAB durch das BMWA erfolgen in einer der nächsten Ausgaben des Bundesarbeitsblatts.
Diese Regeln konkretisieren die Baustellenverordnung und ersetzen die Erläuterung zur Baustellenverordnung (Fassung 15. Januar 1999) [BArbBl. 3/1999].
Zum Wesen und zur Bedeutung der "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)" von Rechtsanwalt Guido Meyer, Mönchengladbach, Rechtsanwälte Kapellmann und Partner
|