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RAB 25 – Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung) PDF Drucken E-Mail

Stand 12.11.2003

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Die RAB 25 ist dokumentiert in BArbBl. 6/2003, S. 57 ff.

Diese RAB 25 enthält Empfehlungen zu Bestimmungen der Druckluftverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Druckluftverordnung.

Inhalt

Teil 1: Empfehlungen zur Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 1 Druckluftverordnung

  • 1. Vorbemerkungen
  • 2. Anwendungsbereich
  • 3. Anforderungen an das Baustellenpersonal
    • 3.1 Ermächtigter Arzt
      3.1.1 Aufgaben
      3.1.2 Qualifikation
      3.2 Bereitschaftsarzt
      3.2.1 Aufgaben
      3.2.2 Qualifikation
      3.3 Schleusenwärter
      3.3.1 Aufgaben
      3.3.2 Qualifikation
      3.4 Betriebshelfer
      3.4.1 Aufgaben
      3.4.2 Qualifikation
  • 4. Inhalt des Ausnahmeantrages
  • 5. Dokumentation der Arbeitseinsätze

Teil 2: Ausstellung eines Befähigungsscheines nach §18 Abs. 2 Druckluftverordnung

  • 1. Vorbemerkungen
  • 2. Anwendungsbereich
  • 3. Aufgaben des Fachkundigen
  • 4. Antrag
  • 5. Voraussetzung für die Erteilung des Befähigungsscheines
  • 6. Prüfung
  • 7. Zusammensetzung der Prüfungskommission
  • 8. Befähigungsschein

Teil 3: Ausschleusung mit Sauerstoff nach Arbeiten in Druckluft in Verbindung mit §21 Abs. 1 Druckluftverordnung und Anhang 2 Druckluftverordnung

  • 1. Vorbemerkungen
  • 2. Anwendungsbereich
  • 3. Wirkungsprinzipien der Sauerstoffdekompression
  • 4. Maßnahmen vor der Schleusung
  • 5. Maßnahmen während der Schleusung
  • 6. Maßnahmen nach der Schleusung
  • 7. Verhalten der Beschäftigten
  • 8. Dokumentation der Arbeitseinsätze
  • 9. Betrieb der Sauerstoffatemanlage
  • 10.Instandhaltung der Sauerstoffanlage durch Wartung, Inspektion und Instandsetzung
  • 11. Prüfung des Sauerstoffanlage

Anlage A: Muster zur Dokumentation der Arbeitseinsätze
Anlage B: Muster für den Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach §18 Abs. 2 Druckluftverordnung
Anlage C: Muster für den Tätigkeitsnachweis zum Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach §18 Abs. 2 Druckluftverordnung
Anlage D: Muster für den Befähigungsschein nach §18 Abs. 2 Druckluftverordnung

Anhang: Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Anwendung der Druckluftverordnung