Stand 12.11.2003
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Diese RAB 31 beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).
Inhalt
- 1. Vorbemerkung
- 2. Anwendungsbereich
- 3. Anforderungen
- 3.1 Allgemeines
3.2 Inhaltliche Mindestanforderungen 3.3 Inhaltliche Empfehlungen 3.4 Form
Anlage A: Leitfaden zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen Anlage B: Beispiele
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