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Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben. Die RAB 32 ist dokumentiert in BArbBl. 6/2003, S. 73 ff.
Diese RAB 32 beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form einer Unterlage gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).
Inhalt
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Anwendungsbereich
- 3. Begriffsbestimmungen und Beispiele
- 4. Anforderungen
- 4.1 Allgemeines
4.2 Inhalt  4.2.1 Erforderliche Angaben  4.2.2 Weitere Angaben 4.3 Form
Anlage A: Beispiele
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