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RAB 33 – Allgemeine Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung PDF Drucken E-Mail

Stand 12.11.2003

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Diese RAB 33 beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form einer Unterlage gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).

Inhalt

  • 1. Vorbemerkungen
  • 2. Anwendungsbereich
  • 3. Begriffsbestimmungen
  • 4. Verantwortlichkeiten
  • 5. Pflichten von Bauherr und Koordinator
  • 6. Berücksichtigung und Koordinierung der Grundsätze während der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens
  • 7. Koordinierung der Anwendung der Grundsätze während der Ausführung eines Bauvorhabens