Verband der Sicherheits- und Gesundheits-
schutzkoordinatoren Deutschlands e.V.

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BaustellV

  • Inhalt der Baustellenverordnung
  • Erläuterung zur BaustellV
  • Baustellensicherheit nach BaustellV
  • Angebote und Hilfen: UNITA
    Der V.S.G.K. hat in einer Rahmenvereinbarung einen Kooperationsvertrag zur Berufshaftpflicht-Versicherung mit der UNITA geschlossen.

    Die Berufshaftpflicht-Versicherung schützt im Schadenfall nicht nur das Vermögen des Versicherungsnehmers, sondern ist auch eine Gewähr dafür, dass der Geschädigte (z. B. Bauherr) an sein Geld kommt. Dabei entlastet Sie der Versicherer weitgehend von Verwaltungsarbeiten und prüft die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen. Darüber hinaus stehen Ihnen bundesweit Schadenregulierer zur Verfügung, die Sie bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und bei der Regulierung von berechtigten Ansprüchen unterstützen.

    weitere Infos unter www.unita.de